Bei der ersten Sitzung in der Alles begann war die Information, die von den Büros und der Verwaltung kam durchaus verwirrend und schwer zu verstehen. Nach einigen Nachfragen kam ich dann zu der Auffassung, daß ich gerne manche Information vorher gehabt hätte.
Vielleicht wäre bei einer früheren Information über die Kostenentwicklung bei den Außenanlagen auch die eine oder andere Abstimmung anders ausgegangen. Ich war auch nicht glücklich mit verschiedenen Dingen, die in diesem Zusammenhang eine Mehrheit beschlossen hat. Aber das kann im Nachhinein Keiner mit Gewissheit sagen.
Auf jeden Fall kam ich zu der Einschätzung, daß zwar eine Überschreitung des ursprünglichen Kostenrahmens vorlag, aber dies zum größten Teil aufgrund des Ausschreibens zusätzlicher Leistungen, die ursprünglich nicht einbezogen waren, so war. Einen Aufhebungsgrund aufgrund einer Überschreitung der Kostenschätzung (Die dem Gemeindrat garnicht bekannt war, wenn sie zu diesem Zeitpunkt überhaupt existierte) habe ich deshalb damals nicht gesehen. Und es erschien mir unlogisch, daß ein Anbieter dafür büßen muss, daß der Auftraggeber (Büros, Verwaltung und Gemeinderat) Fehler macht.
Das Landratsamt hat dies übrigens später ebenso beurteilt.
Nachdem der Bürgermeister Widerspruch eingelegt hat und der Gemeindrat in einer weiteren Sitzung die Vergabe wieder abgelehnt hat (Zumindest faktisch durch eine Abstimmung mit den Füßen, indem die Mehrheit der Sitzung fernblieb, so daß sie nicht stattfinden konnte) habe ich es als korrektes und unbürokratisches Vorgehen empfunden, daß eine Stellungnahme des Landratsamts eingeholt wurde.
Hierin wurde bestätigt, daß vergaberechtlich eine Aufhebung nicht möglich sei. Höchstens aus dem haushaltsrechtlichen Grund der Nichteinstellung des benötigten Betrags im Haushalt. Allerdings mit dem Risiko von Schadenersatzforderungen an die Gemeinde.
In der folgenden Sitzung wurde dann von der Verwaltung auch eingeräumt, daß nicht alle Informationen so geflossen sind wie sie sollten. Mein Eindruck war, daß dies allerdings nicht aus bösem Willen geschehen ist. Eine Ablehnung der Vergabe aus formalen haushaltsrechtlichen Gründen kam für mich in dieser Sitzung angesichts der doch noch zufriedenstellenden Finanzen der Gemeinde nicht in Frage.
Man muss auch sehen, daß der Rathausneubau durch seinen Umfang und die zusätzliche Zusammenarbeit mit der LEG eine sehr hohe Komplexität hat. Und je umfangreicher ein Bau und je mehr Leute daran beteiligt sind, desto mehr geht normalerweise schief. Was bleibt, ist die Aufgabe, zusammen die aufgetretenen (informations)technischen Probleme zu analysieren um so etwas in Zukunft zu vermeiden und vor allem den Bau jetzt möglichst zügig voranzubringen.
Mit freundlichen Grüßen, Edgar Schwarz